Kevin's
Ihr Partner bei Veranstaltungen
Inhaber: Kevin Towarnicki
Am Wolfsgarten 10
95511 Mistelbach
Telefon: +49 152 22813858
Fax:+49 9201 796683
E-Mail: info@kevins-events.de
Internet: kevins-events.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz:
Unsere AGB´s
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Fa. KEVIN´S und ihren Vertragspartnern (Auftraggeber).
2. Die Leistungen der Fa. KEVIN´S erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
3. Sie gelten uneingeschränkt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Individualvereinbarung vorrangig ist.
4. Entgegenstehende AGB sind nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt werden. Schweigen auf
entgegenstehende AGB gilt nicht als Anerkennung.
5 .Erbringt die Fa. KEVIN´S (auch) andere als die nachfolgend genannten Leistungen, so gelten
diese AGB sinngemäß auch für diese Leistungen.
§ 2. Vertragsgegenstand
1. Die Fa. KEVIN´S vermietet sogenannte Eventgeräte für den Einsatz auf Veranstaltungen.
2. Die Vertragsgegenstände bestehen in der Regel aus Einzelteilen und müssen für die Benutzung montiert
werden.
3. Soweit die Fa. KEVIN´S den Aufbau und die Anlieferung übernommen hat, schuldet sie die
Gebrauchsüberlassung des aufgebauten Vertragsgegenstands.
4. Wird der Aufbau von der Fa. KEVIN´S nicht übernommen, so schuldet sie nur die
Gebrauchsüberlassung an den entsprechenden Einzelteilen.
5. Je nach Vereinbarung übernimmt die Fa. KEVIN´S neben der Gebrauchsüberlassung auch die
Sicherung oder Bedienung des Vertragsobjekts.
6. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Einsatzzeit für die nach dem Vertag überlassenen Gegenstände 7
Stunden pro Tag.
7. Bei Einsätzen ab 4 Stunden steht den Mitarbeitern der Fa. KEVIN´S eine Pause von 30 Minuten zu.
8. Die Fa. KEVIN´S ist berechtigt, die übernommene vertragliche Leistung ganz oder teilweise durch
Dritte erbringen zu lassen.
9. Die Fa. KEVIN´S ist nicht verpflichtet, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, es sei denn
dies wurde schriftlich vereinbart.
10. Die Fa. KEVIN´S ist berechtigt, einen anderen als den gemieteten Gegenstand zu liefern, wenn
dieser im Bezug auf den nach dem - bei dem Vertrag vorausgesetzten oder vereinbarten - Zweck den gleichen
Funktions- und Leistungsumfang bietet und daher für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 3 Personal-, Transport- und Fahrtkosten
1. Fallen für das Personal der Fa. KEVIN´S Übernachtungskosten an, trägt diese der Auftraggeber.
2. Der Stundensatz für das Personal der Fa. KEVIN´S beträgt 35,- Euro zzgl. USt, soweit nicht eine
entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde bzw. der Einsatz des Personals pauschal abgegolten wird.
§ 4 Leistungsverzögerungen auf Seiten der Fa. KEVIN´S
1. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Fa. KEVIN´S auch bei verbindlich vereinbarten
Terminen und Fristen nicht zu vertreten.
2. Sie berechtigen die Fa. KEVIN´S, die vertraglich geschuldete Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, es sei denn, es wurde verbindlich
ein bestimmter Termin mit der Maßgabe vereinbart, daß an einer späteren Leistung kein Interesse besteht.
3.Die Fa. KEVIN´S kann wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten, wenn ihre Kapazitäten zur Ausführung des Auftrags nach Wegfall des Hindernisses nicht
ausreichen würden.
4. Das gleiche gilt bei Ereignissen, welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu
gehören Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Dritten eintreten.
§ 5 Vertragsrücktrittdes Auftraggebers
1. Ein Vertragsrücktritt des Auftraggebers kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen.
2. Entsprechend der Auslagen und der Umsatzeinbußen der Fa. KEVIN´S sind bei Vertragsrücktritt
durch den Auftraggeber folgende Rücktrittspauschalen durch den Auftraggeber zu entrichten:
bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 5 % des vereinbarten Mietzinses
28 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Mietzinses
14 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Mietzinses
weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Mietzinses
§ 6 Beginn der Mietzeit
1. Die Mietzeit beginnt an dem Tag, der zwischen den Parteien gesondert vereinbart wurde.
2. Ist ein genauer Tag für den Beginn der Mietzeit nicht vereinbart, beginnt sie mit dem Tag, an dem das
Vertragsobjekt während der üblichen Geschäftszeiten oder einem anderem Zeitpunkt mit dem sich der
Auftraggeber einverstanden erklärt hat, bei diesem eintrifft.
3. Wird das Vertragsobjekt nicht von der Fa. KEVIN´S angeliefert, beginnt die Mietzeit, wenn hierüber
keine abweichende Einigung erzielt wurde, mit dem Zeitpunkt, in dem das Vertragsobjekt vom Auftraggeber
abgeholt wird oder es einem unabhängigen Spediteur übergeben wird.
4. Wird das Vertragsobjekt auf Wunsch des Auftraggebers vor dem nach Nr. 1. bestimmten Zeitpunkt abgeliefert,
dem Spediteur übergeben oder vom Auftraggeber abgeholt, beginnt die Mietzeit in diesem Zeitpunkt.
5. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses beginnt mit dem ersten Tag der Mietzeit.
§ 7 Ende der Mietzeit
1. Die Mietzeit endet zu dem vertraglich gesondert bestimmten Zeitpunkt.
2. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so endet die Mietzeit zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach
diesen AGB von einer Vertragspartei wirksam gekündigt wurde.
3. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
4.Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache von dem Auftraggeber fortgesetzt, so verlängert sich
das Mietverhältnis nicht gemäß § 568 BGB. Der Auftraggeber bleibt aber, wenn er nach dem Ende der Mietzeit
seiner Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt, in jedem Fall gemäß § 557 I 1 BGB für die Dauer der
Vorenthaltung verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu bezahlen. Weitere Schadensersatzansprüche der Fa.
KEVIN´S, die auf der vom Auftraggeber zu vertretenden verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon
unberührt.
§ 8 Benutzung der Mietsache
1. Das Vertragsobjekt darf vom Auftraggeber nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genützt werden.
2. Das Vertragsobjekt darf ohne schriftliche Zustimmung der Fa. KEVIN´S nicht an einem anderen
als dem vereinbarten Ort verwendet werden.
3. Der Auftraggeber ist zur Untervermietung bzw. Weitergabe des Vertragsgegenstands an Dritte nicht berechtigt.
4. Hat der Auftraggeber die Bedienung des Vertragsgegenstands selbst übernommen, so verpflichtet er sich,
diesen nur von qualifizierten Fachkräften bedienen lassen.
5. Der Vertragsgegenstand darf nur in der von der Fa. KEVIN´S vorgesehenen Weise bedient
werden.
6. Der Auftraggeber hat bei Benutzung des Mietobjektes alle Instruktionen des Herstellers und der Fa. KEVIN´S zu
beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen der Fa. KEVIN´S zu befolgen.
7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Justierungen oder Veränderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen,
Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, oder zu versuchen, es sei denn die Fa. KEVIN´S hat
ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.
8. Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers, oder der Fa. KEVIN´S, Normschilder und
sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietobjekt zu belassen.
9. Soweit die Fa. KEVIN´S die Bedienung des Vertragsgegenstands übernommen hat, darf der
Auftraggeber ihn nicht selbst bedienen.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat bei Pfändung des Vertragsobjektes der Fa. KEVIN´S unverzüglich Anzeige
zu machen und das Pfändungsprotokoll zu übersenden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fa. KEVIN´S während der Mietzeit auftretende Schäden oder
Verluste des Mietobjektes unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Gewährleistung
1. Geht eine Fehlfunktion auf ein vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand zurück, ist jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen. Hierbei wird auf die Regelung dieser AGB zur Haftung des Auftraggebers ausdrücklich
hingewiesen.
2. Der Auftraggeber kann zunächst nur Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien vergleichbaren
Gegenstands verlangen.
3. Ob die Fa. KEVIN´S einen Mangel durch Lieferung eines vergleichbaren Gegenstands oder
durch Nachbesserung behebt liegt in Ihrem Ermessen. Die Lieferung eines vergleichbaren Gegenstands ist
jedoch nur unter den in § 2 Nr. 10 dieser AGB geregelten Voraussetzungen oder mit Zustimmung des
Auftraggebers zulässig. Minderung kommt nur insoweit in Betracht, als der Vertragsgegenstand wegen eines
Mangels oder für die Dauer einer Reparatur oder eines Austausches nicht benutzt werden konnte.
4. Bei der Berechnung der Minderung bleiben solche Ausfallzeiten außer Betracht, die nicht dazu geführt haben,
dass der vertraglich vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Zweck nicht erreicht werden konnte.
5. Bei der Berechnung der Minderung bleiben ebenfalls Ausfallzeiten außer Betracht, die darauf beruhen, daß der
Auftraggeber seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige der Fehlfunktion nicht nachgekommen ist.
§ 11 Haftung der Firma KEVIN´S
1. Hinsichtlich der Erbringung der vertraglichen Hauptleistungspflichten haftet die Fa. KEVIN´S nicht für leichte
Fahrlässigkeit.
2. Darüber hinaus, insbesondere hinsichtlich von Schäden, die beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen, hat
die Fa. KEVIN´S nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
3. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB haftet die Fa. KEVIN´S in Fällen der Nr. 2 auch bei
grobem Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn letztere haben die Funktion von leitenden
Angestellten.
§ 12 Haftung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat bei Schäden am Vertragsgegenstand jede Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten.
2. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus für jedes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Dritter, die mit dem
Vertragsgegenstand entsprechend dem vom Auftraggeber verfolgten Nutzungszweck in Kontakt kommen.
3. Hat der Auftraggeber den Aufbau des Vertragsgegenstands selbst übernommen, so wird vermutet, daß eine
auftretende Fehlfunktion auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückgeht.
§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber
Forderungen der Fa. KEVIN´S aufrechnen.
2. Wegen Ansprüchen aus anderen Rechtsbeziehungen als dem jeweiligen Vertragsverhältnis steht dem
Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
§ 14 Zahlungsverzug
1. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die Fa. KEVIN´S berechtigt, für alle noch
ausstehenden Leistungen Vorauszahlung zu verlangen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
Das Zahlungsziel beträgt, wenn nicht anders vereinbart 7 Tag nach Erhalt der Rechnung.
2. Dieses Recht (Nr. 1) steht der Fa. KEVIN´S auch zu, wenn der Auftraggeber mit Leistungen aus
anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen in Verzug kommt.
3. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele kann die Fa. KEVIN´S das Zurückbehaltungsrecht nach
Nr. 1 auch dann ausüben, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
§ 15 Kreditwürdigkeit und Vermögensverschlechterung
1. Werden nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt, die berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers rechtfertigen oder tritt nach dem Abschluß des Vertrags in den Vermögensverhältnissen des
Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, ist die Fa. KEVIN´S berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
2. Der Auftraggeber kann die Wirkungen des Rücktritts dadurch abwenden, daß er den Mietzins für den
vereinbarten Zeitraum im Voraus entrichtet. Die Zahlung hat vor dem Beginn der Mietzeit, spätestens aber zwei
Wochen nach der Erklärung des Rücktritts zu erfolgen.
3. Die Rechte der Fa. KEVIN´S aus § 321 BGB bleiben von der Möglichkeit des Rücktritts unberührt.
§ 16 Rückgabe des Vertragsgegenstandes
1. Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand der Fa. KEVIN´S in dem Zustand zurückzugeben,
der dem Anlieferungszustand des Gerätes unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen
Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht.
2. Wurde der Vertragsgegenstand dem Auftraggeber in aufgebautem Zustand zum Gebrauch überlassen, so ist
er im gleichen Zustand zurückzugeben.
3. Ist Gegenstand des Vertrages nur die Überlassung des Gebrauchs der einzelnen Teile, so müssen diese in
gleicher Weise verpackt und zerlegt zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurden.
4. Mit der Rücknahme des Vertragsobjektes bestätigt die Fa. KEVIN´S nicht, daß diese ohne
Mängel übergeben wurden. Die Fa. KEVIN´S behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen.
§ 17 Schadensersatz
1. Von Ansprüchen Dritter, die auf einem nach diesen AGB von der Fa. KEVIN´S nicht zu
vertretenden Umstand beruhen und die vom Auftraggeber gemäß dieser AGB zu vertreten sind, hat der
Auftraggeber die Fa. KEVIN´S freizustellen.
2. Hat der Auftraggeber den Verlust oder technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden eines ihm überlassenen
Gegenstands zu vertreten, so ist vom Auftraggeber als Schadensersatz für den bis zur Ersatzbeschaffung zu
erwartenden Nutzungsausfall der für diesen Gegenstand vereinbarte Mietzins für 6 Tage seit der Anzeige des
Vorfalls geschuldet. Sind nach dem Vertrag nach der Anzeige durch den Auftraggeber noch Mietzahlungen
geschuldet, so werden diese auf die Schadensersatzpauschale angerechnet, bleiben im übrigen aber
unberührt. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, das ein Schaden nicht oder nur in einem geringeren
Umfang entstanden ist. Für die Fa. KEVIN´S ist der Nachweis eines höheren Schadens zulässig.
3. Ist der Gegenstand nach Nr. 2 Teil eines ebenfalls überlassenen größeren Gegenstands, der selbständig nicht
nutzbar ist, so ist für die Schadensersatzpauschale der für den gesamten Gegenstand vereinbarte Mietzins für
die Pauschale ausschlaggebend.
4. Behebt die Fa. KEVIN´S einen Mangel durch Ihre eigenen Mitarbeiter, so berechnet sich der
Schadensersatz nach Zeitaufwand gemäß dem Nettostundensatz von 35,00 EURO. Der Auftraggeber kann den
Nachweis eines geringeren Schadens führen. Für die Fa. KEVIN´S ist der Nachweis eines
höheren Schadens zulässig.
5. Befindet sich das Vertragsobjekt bei Rückgabe nicht im ordnungsgemäßen Zustand nach § 16 dieser AGB
(z. B. wenn Verschmutzungen vorhanden sifd oder Kabel nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelt
wurden), wird der hierdurch enpstehende Aufwand zum Nettostundensatz von 35,00 EURO abgerechnet. Der
Auftraggeber kann den Nachweis eines geringeren Schadens führen. Für die Fa. KEVIN´S ist der Nachweis
eines höheren Schadens zulässig.
§ 18 Anwendbares Recht
-Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. KEVIN´S und dem
Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Fa. KEVIN´S und dem Auftraggeber ist Bayreuth, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des
§ 38 I ZPO, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 20 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ́s unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht.
Mietzeit ist gleich Arbeitszeit, Catering, Aufträge jeglicher Art.